Thüringer Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, müssen mit Dokumenten und Registerauszügen jeweils gesondert nachweisen, dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge pünktlich bezahlen. Diese Nachweisprozedur ist bislang für die Unternehmen sehr zeit- und kostenintensiv gewesen.
Eine Lösung des Problems verspricht nun ein neuer Service, den Thüringer Unternehmen ab dem 1. September 2009 für Liefer- und Dienstleistungen nutzen können: das so genannte Präqualifizierungsverfahren. Dabei legen Unternehmen auftragsunabhängig Nachweise zur Prüfung bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer in Thüringen vor. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird dem Unternehmen ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt, das sie anstatt der Einzelnachweise ihren Angebot beilegen. Die öffentlichen Auftraggeber können sich mit Hilfe der folgenden Datenbank, www.pq-vol.de, die zum 1. September 2009 freigeschaltet wird, einen bundesweiten Überblick über präqualifizierte Unternehmen im Bereich Liefer- und Dienstleistungen verschaffen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung informierten Markus Heyn (IHK Erfurt) und Bernhard Fähnrich von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt über den Nutzen und die Vorteile des neuen IHK-Service.
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