Sömmerda | 22.08.2011
Den Antrag auf Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit kann man noch bis zum 31. August 2011 ausfüllen. Man sollte sich also beeilen.
Mehr als 700.000 Thüringerinnen und Thüringer engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Dieses Engagement ist so vielfältig wie das Leben. Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenclub, bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen und karitativen Diensten, in Kirchengemeinden, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz.
Bis Ende August Anmeldefrist
Noch bis zum 31. August 2011 können sich Vereine, Verbände, Selbsthilfe-Gruppen oder Körperschaften öffentlichen Rechts für eine finanzielle Förderung ihres Ehrenamtes bewerben. Dafür erhält der Landkreis in diesem Jahr wie in den Vorjahren Mittel von der Thüringer Ehrenamtsstiftung. So kann das gemeinnützige Engagement in der Region zu gefördert werden.
Antragsformular auf Internetseite von Sömmerda
Das Antragsformular für die Förderung von Maßnahmen im laufenden Jahr steht auf der Internetseite des Landkreises Sömmerda zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Außerdem ist das Formular über die Ansprechpartnerin für die Ehrenamtsförderung im Landratsamt, Stefanie Stockhaus, erhältlich. Telefonisch ist Stockhaus erreichbar unter der Nummer 036341/354-244 oder per E-Mail stefanie.stockhaus(at)lra-soemmerda.de.
Grundsätze der Thüringer Ehrenamts-Stiftung
Bei der Vergabe der Fördermittel orientiert sich der Landkreis an den Grundsätzen der Thüringer Ehrenamts-Stiftung. Danach können gefördert werden:
• Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern;
• die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden ;
• Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise;
• Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit;
• Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind;
• die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit;
• die Förderung von Modellprojekten
Die geförderten Personen müssen ihren Wohnort oder ständigen Aufenthalt im Landkreis Sömmerda haben. Oder ihre ehrenamtliche Tätigkeit wird nachweislich hier ausgeübt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Am 22. September findet die Berufsinfo-Börse 2011 (BIB 2011) in Sömmerda statt. Interessierte Unternehmen können sich noch bis zum 10. Juni für die BIB ... [zum Artikel »]

B4B MITTELSTAND bedient den aktuellen Informationsbedarf des Mittelstands. Die Beiträge vermitteln einen Überblick über das jeweilige Thema und zeigen dessen praktischen Nutzen auf.