Justizministerium

Telefonverträge nur noch mit Unterschrift gültig

Erfurt | 06.06.2011

Hier wurde das Gesetz beschlossen: Der Deutsche Bundesrat, Quelle: Bundesrat
Hier wurde das Gesetz beschlossen: Der Deutsche Bundesrat, Quelle: Bundesrat

Telefon-Verträge sind ab sofort nur noch mit Kunden-Unterschrift gültig. Das Bußgeld für unerlaubtes Telefon-Marketing wird von 50.000 auf 250.000 Euro angehoben.

 „Am Telefon geschlossene Verträge sollen nur noch mit Unterschrift gültig sein. Also braucht man eine schriftliche Bestätigung. Diese Bestätigungs-Lösung wäre ein wirksames und praktikables Instrument für die Verbraucher“, sagt Holger Poppenhäger. Poppenhänger ist der Thüringer Justizminister. „Kein Verbraucher sollte sich nach dem Hörer-Auflegen mehr ohnmächtig fühlen. Er mag der freundlichen und insistierenden Stimme am Telefon nachgegeben haben. Dennoch sitzt er nicht in der Falle, ein Los oder ein Zeitungsabo gekauft zu haben, das er eigentlich nicht will.“ Diese Vereinbarungen sind ab sofort ohne Unterschrift nichtig. Der Telefon-Vertrag ist erst gültig, wenn er innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird. Der Kunde muss unterschreiben sonst gilt er nicht.

Schlupflöcher im alten Gesetz

Die gesetzliche Nachbesserung war aus Sicht der Bundesländer notwendig geworden. Es gab schon einmal ein Gesetz, das unerlaubte Telefon-Werbung einschränken sollte. Dieses wurde bereits im Jahr 2009 verabschiedet. Aber in diesem haben einige Telefonmarketing-Firmen immer wieder Schlupflöcher gefunden. Die Verbraucher wurden weiterhin unerbeten angerufen. Viele überredet Verträge für Gewinnspiele und Abonnements zu unterschreiben. Dem soll nun abgeholfen werden.

Über 72.000 schriftliche Beschwerden

Die Bundes-Netzagentur erhielt im letzten Jahr über 72.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefon-Werbung. Die Verbraucher-Zentralen bestätigen, dass die geltende Regelung nicht zu einer Verringerung der Werbeanrufe geführt hat. Nicht alle betroffenen Verbraucher wenden sich an diese Stellen. So vermitteln die Zahlen nur eine Ahnung, in welchem Ausmaß Verbraucher von solchen Anrufe behelligt werden.

Anhebung des Bußgeldes

Diese Zahlen sprechen für Umfangreiche Maßnahmen. Unseriöse Anbieter sollen abgeschreckt werden. Werbeanrufe sollen möglichst ganz vermieden werden. Daher empfiehlt der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf eine saftige Anhebung des Bußgeldes. Er will es von derzeit 50.000 Euro auf 250.000 Euro erhöhen.

Einfach auflegen!

Minister Poppenhäger macht auf Eines abschließend noch einmal ausdrücklich aufmerksam. Werbeanrufe gegen den Willen der Verbraucher sind bereits verboten. Er rät daher allen: „Einfach den Hörer auflegen!“

www.bundesrat.de

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