Eisenach / Wartburgkreis | 06.09.2010
Der Jugendhilfeausschuss hat dem Bedarfsplan für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Wartburgkreis für das Kindergartenjahr 2010/11 zugestimmt. Die neue Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten geht mit 409,01 Erzieherinnen ins Rennen. Eine Zahl, die sowohl die kommunalen als auch die Kitas in freier Trägerschaft betrifft. Nach der Änderung des Thüringer Kindertagesstätten- einrichtungsgesetzes seien allerdings 534,40 Stellen vorgesehen.
Wie die Träger diese Vorgabe behandeln, kann die stellvertretende Amtsleiterin des Jugendamtes, Gabriele Brodrecht, noch nicht sagen. In einigen Einrichtungen arbeiteten die meisten Erzieherinnen in Teilzeit. Ihnen werden derzeit Stundenaufstockungen angeboten. Zudem seien einige Stellen als Erzieherinnen ausgeschrieben worden, damit laut gesetzlicher Zielstellung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Eltern möglich gemacht werden kann.
Nach jahrelangem Tauziehen soll nun das neue Thüringer Kindertageseinrichtungs- gesetz (ThürKitaG), das am 1. August in Kraft trat, für Abhilfe sorgen. Damit soll das Anliegen der Familien durch ein flächendeckendes Betreuungsangebot, sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege unterstützt werden. Dazu sieht das Land bis zu 2400 zusätzliche Erzieher-Stellen in den Kindertagesstätten vor. Zudem wurden die Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Thüringen weiterentwickelt. Künftig haben auch Kinder mit leichten Behinderungen einen Rechtsanspruch darauf, in Regeleinrichtungen betreut zu werden.
Die wesentliche Neuerung des Gesetzes ist der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum Grundschulalter im Umfang von zehn Stunden, im Bedarfsfall auch bis zu 12 Stunden. Auch Kinder unter einem Jahr können unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden. So zumindest besagt es das Gesetz. Die Realität gestaltet sich im Moment anders. Damit eine Kindertageseinrichtung auch Kinder unter zwei Jahren betreuen darf, benötigt diese eine Betriebserlaubnis. Im Wartburgkreis sind das derzeit 70 von 89 Kindertageseinrichtungen. Das bedeutet, dass einige Gemeinden noch nicht in der Lage sind, die erforderlichen Betreuungsplätze für Kinder unter zwei Jahren bereitzustellen. Doch da bewegen sich die Träger im legitimen Rahmen, denn der Gesetzgeber schreibt zwar vor, dass ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zur Verfügung gestellt werden soll, hat dafür aber ein Zeitfenster für einen "stufenweisen Ausbau" bis 2013 gesetzt. Im August 2013 muss dann das erforderliche Platzangebot in den Kitas ohne Ausnahmen gewährleistet werden. Demnach wird wie bisher nach Bedarf entschieden und die vorhandenen Plätze in erster Linie Kindern von Eltern zu Verfügung gestellt, deren familiäre Situation eine Tagesbetreuung erfordert, insbesondere wegen: Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung, Aus- und Fortbildung oder eines besonderen Erziehungsbedarfs des Kindes. In diesem Zusammenhang wies Gabriele Brodrecht auch auf die Änderung des Thüringer Landeserziehungsgeldes hin. Mit der Gesetzesänderung wird das Erziehungsgeld nun um ein Jahr vorgezogen und als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld gewährt, unabhängig vom Einkommen. Demnach wird das Erziehungsgeld in Höhe von 150 Euro für das erste Kind nach der 12- bis 14-monatigen Elternzeit für die Dauer von höchstens 12 Monaten gezahlt. Für einige Eltern könnte das möglicherweise ein Kriterium sein, um ihr Kind nach dem ersten Geburtstag weiterhin selbst betreuen zu wollen, sagte Brodrecht.
Neben dieser Möglichkeit werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch 34 Plätze für Kinder in Tagespflege zur Verfügung gestellt. Betrübt zeigten sich die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses über die demografische Entwicklung im Wartburgkreis. Innerhalb der letzten drei Jahre wurden 343 Kinder weniger gezählt. Der Vergleich der geplanten Plätze für Kinder von zwei Jahren bis Schuleintritt und tatsächlich belegter Plätze macht den rückläufigen Trend deutlich. Bei einer Gesamtkapazität von 5997 Plätzen im Kindergartenjahr 2009/10, insgesamt 4907 Kindern mit Rechtsanspruch und 4547 geplanten Plätzen, wurden lediglich 4484 belegt. Im Kindergartenjahr 2010/11 beläuft sich die Kapazität nunmehr auf 5702 Plätze, insgesamt 4761 gemeldete Kinder und 4359 geplante Plätze. Demnach sei im Vergleich zu den vergangenen Jahren das Platzangebot ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ausreichend. Nach dem neuen Kita-Gesetz kommen nun noch die Kinder zwischen erstem und zweiten Lebensjahr hinzu. Für das Kindergartenjahr 2010/11 werden 954 Kinder prognostiziert, sodass mit insgesamt 5715 Kindern bis zum Schuleintritt gerechnet werden kann. Nach Angaben der Träger wurden aktuell insgesamt 495 unter Zweijährige gemeldet. Durch den veränderten Personalschlüssel steigt bis März 2011 im Wartburgkreis auch der personelle Mehrbedarf von 445,58 Stellen auf 580,91. Doch auch hier gilt eine Übergangsregelung bis 2013. (Freies Wort)