Bundestag beschließt Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz

Expertentipps | 06.07.2009

Der Bundestag hat am 19.06.2009 das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz beschlossen, wonach ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Umfang als bisher steuerlich abgesetzt werden können.

Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich abziehbar. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf wird die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen deutlich erweitert.

Erstmals sollen Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.

Nicht abziehbar sollen Beitragsanteile bleiben, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren, wie bspw. Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.

Gesetzlich wie privat Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte sollen durch die Neuregelung nach dem gleichen Grundsatz steuerlich entlastet werden. Darüber hinaus sollen privat Krankenversicherte erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können.


Die Absetzbarkeit soll gelten für Beiträge zu einer Krankenversicherung

• für den Steuerpflichtigen selbst,

• seinen Ehegatten,

• den Lebenspartner und

• jedes Kind, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld besteht.

Insbesondere sind Prämien des am 01.01.2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang Sonderausgaben, soweit darin kein Krankengeld enthalten ist.

Beiträge für eine gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) werden in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sein.

Um Schlechterstellungen im Vergleich zum alten Recht zu vermeiden, ist die Berücksichtigung des höheren Abzugsbetrags vorgesehen. Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge sollen bereits beim Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern geschieht dies in pauschalierter Form.

Die Neuregelungsoll ab dem1. Januar 2010 gelten.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, die Presseberichten zufolge als sicher gilt.

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 19.06.2009.

 

Hielscher & Besser Steuerberatungsgesellschaft mbH, Augsburg

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